Beschreibung
Der Erwerb von Magazinen mit grosser KapazitÀt (Gewehrmagazine mit mehr als 10 Schuss und Pistolenmagazine mit mehr als 20 Schuss KapazitÀt) ist seit dem 15.08.2019 gesetzlich eingeschrÀnkt.
FĂŒr den Erwerb dieses Produktes benötigen wir eine Erwerbsberechtigung in Form von einem der folgenden Dokumente:
âą Kopie einer BesitzbestĂ€tigung der kantonalen Waffenbehörde fĂŒr eine dazu passende Waffe
⹠Kopie einer kantonalen Sonderbewilligung zum Erwerb einer dazu passenden Waffe inklusive Magazine mit grosser KapazitÀt
⹠Kopie einer kantonalen Sonderbewilligung zum Erwerb von Magazinen mit grosser KapazitÀt






Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.